Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Nutzung von Leistungen der iisii solutions GmbH
Stand: 15.10.2025
Allgemeine Regelung zu den AGB
1. Geltungsbereich, Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt, Wechsel des Vertragspartners
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ergänzend zu den einzelvertraglichen Vereinbarungen für sämtliche Leistungen der iisii solutions GmbH (im Folgenden „iisii") mit den Vertragspartnern.
1.2 iisii bietet Kunden/Zahnärzten (Praxen = Unternehmern) die Möglichkeit, ihren Patienten die Suche und Vergabe von Terminen an Patienten über das Internet zu vereinbaren. Optional bietet iisii den Kunden folgende Dienstleistungen an:
- Terminverwaltung und Workflows
- Zuweisermodul
- Videosprechstunde
- SMS Versand
- Patientenchat und Dokumentenaustausch
- DokFee Dashboard Patientenkommunikation & Praxismanagement
- DokFee Voice KI-gestützter Anrufbeantworter zur Sprachaufzeichnung und Transkription von Patientenanrufen
- DokFee Anamnese und Online Formulare
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Absatz 1 BGB).
Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen haben nur Gültigkeit, soweit sie von iisii anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.
1.4 iisii kann die AGB auch mit Wirksamkeit für ein bestehendes Vertragsverhältnis ändern. Änderungen werden nur vorgenommen, soweit dies zur Anpassung an die veränderten Umstände erforderlich und dem Geschäftskunden zumutbar ist. Das Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung bleibt dabei gewahrt. Geplante AGB-Änderungen werden dem Geschäftskunden mindestens 30 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Die geänderten AGB werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Geschäftskunden wirksam. Die Zustimmung kann schriftlich, elektronisch oder durch schlüssiges Verhalten (insbesondere Fortsetzung der Geschäftsbeziehung nach Inkrafttreten) erklärt werden. Stimmt der Geschäftskunde den Änderungen nicht zu, steht ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Kündigung ist bis zum geplanten Inkrafttreten der Änderungen möglich und wird zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens wirksam.
1.5 iisii kann ihre Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertrags- und/oder Schuldübernahme, Abtretung). Dem Kunden steht für den Fall der Vertrags- und/oder Schuldübernahme und der Beeinträchtigung seiner Interessen das Recht zu, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
2. Definitionen
2.1 „Vertragsdokumente" sind die Einzelverträge (Angebote, Bestellung etc.) inklusive der Anlagen und der Anhänge zu den Anlagen sowie alle unter diesen getroffenen vertragswesentlichen Vereinbarungen und Bedingungen.
2.2 „Vertragsgegenständliche Leistungen" sind die von iisii nach Maßgabe der Vertragsdokumente zu erbringenden Leistungen.
2.3 „Nutzer" erfasst die Patienten, welche vertragsgegenständliche Leistungen von iisii beanspruchen.
2.4 „Praxis" erfasst registrierte Zahnärzte bzw. Praxen (Kunden).
2.5 „Drittleistungen" sind die von den Praxen gegenüber den Patienten angebotenen Leistungen. Drittleistungsvereinbarungen kommen unmittelbar zwischen dem Patienten und der Praxis zustande.
2.6 „Vertrauliche Informationen" sind alle Informationen und Unterlagen, einschließlich der Vertragsdokumente, die entweder als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen bzw. ihrer Natur ergibt. Vertrauliche Informationen sind insbesondere technische, geschäftliche und sonstige Informationen, beispielsweise Informationen in Bezug auf Technologien, Forschung und Entwicklung, Produkte, Dienstleistungen, Preise von Produkten und Dienstleistungen, Kunden, Mitarbeiter, Subunternehmer, Marketing-Pläne sowie finanzielle Angelegenheiten.
2.7 Nicht als vertrauliche Informationen gelten Informationen, die der empfangenden Vertragspartei bekannt waren, bevor sie sie von der anderen Vertragspartei im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit iisii erhalten oder die empfangende Vertragspartei ohne unberechtigten Rückgriff auf vertrauliche Informationen der anderen Vertragspartei selbständig entwickelt oder die empfangende Vertragspartei von einem Dritten erlangt hat, der in Bezug auf die Nutzung und Weitergabe dieser Informationen nicht an Geheimhaltungsbeschränkungen gebunden ist sowie die Informationen rechtmäßig erlangt hat oder ohne Verschulden oder Zutun der empfangenden Vertragspartei allgemein bekannt sind oder werden oder die eine Vertragspartei gegenüber der empfangenden Vertragspartei durch schriftliche Erklärung von der Vertraulichkeit ausgenommen hat.
2.8 Unbenommen des Vorstehenden sind „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse" als vertrauliche Informationen zu behandeln. Ein Geschäftsgeheimnis erfasst eine Information, die:
- weder insgesamt noch in ihren Einzelheiten den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, bekannt oder ohne weiteres zugänglich ist und daher von wirtschaftlichem Wert ist und
- Gegenstand von angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber ist.
2.9 „Höhere Gewalt" ist ein Ereignis, das für keine der Vertragsparteien unter Anwendung äußerster, billigerweise zu erwartender Sorgfalt vorhersehbar und vermeidbar ist. Höhere Gewalt kann in diesem Sinne insbesondere folgende Ereignisse umfassen: Pandemie, Krieg, Aufstand, Unruhen, Embargo, Erdbeben, Explosion, Brand, Hochwasser, Unwetter, innerbetriebliche Arbeitskampfmaßnahmen.
Allgemeine Regelungen zur Vertragsbeziehung
3. Vertragsangebot, Vertragsschluss und Vertragsanpassungen
3.1 Jedwede Präsentationen und sonstigen Leistungsbeschreibungen sind freibleibend. Ein Vertrag über die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen kommt erst zu Stande, wenn iisii das Angebot des Kunden innerhalb von 14 Werktagen vorbehaltlos angenommen hat oder mit den geschuldeten Erfüllungshandlungen (Freischaltung des Terminierungsystems) beginnt. Der Kunde verzichtet in letzterem Fall auf den Zugang der Annahmeerklärung.
3.2 iisii sind unverzüglich alle für die Geschäftsbeziehung wesentlichen Tatsachen anzuzeigen, insbesondere Änderungen der Firmierung, des Namens, der Anschrift, des Gegenkontos, der Verfügungs- oder Verpflichtungsfähigkeit des Kunden oder der für ihn vertretungsberechtigten Personen sowie bekannt gegebenen Vertretungs- oder Verfügungsbefugnisse (insb. Ansprechpartner). Unterlässt der Kunde die Mitteilung der Änderung seiner Vertragsdaten schuldhaft, hat er die Kosten für die Ermittlung der zur Ausführung des Vertragsverhältnisses notwendigen Daten zu tragen.
3.3 Sollte sich herausstellen, dass der Kunde iisii fehlerhafte und/oder unvollständige Informationen über die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen mitgeteilt hat oder trotz deren schriftlicher Anforderung wesentliche Informationen über die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen nicht vollumfänglich oder teilweise zugänglich gemacht hat und iisii als Folge der mangelhaften Informationsbeschaffung Mehrkosten entstehen, die vor Vertragsschluss nicht absehbar waren, ist iisii berechtigt, Nachverhandlungen mit dem Ziel einer angemessenen und dem Kunden zumutbaren Anpassung der Vergütung und/oder Leistungsbeschreibung zu fordern. Sollten sich die Vertragsparteien nicht innerhalb eines Zeitraumes von 14 Werktagen nach der Nachverhandlungsaufforderung einigen können, ist die iisii berechtigt die vertragsgegenständlichen Leistungen auszusetzen und/oder den Vertrag ganz oder teilweise aus wichtigem Grund zu kündigen.
4. Allgemeine Leistungspflichten von iisii
4.1 iisii stellt den Kunden den Terminbuchungsservice O-TIS zur Nutzung zur Verfügung. iisii gewährleistet eine Erreichbarkeit der Leistungen von 98,00 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Erreichbarkeit aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von iisii liegen (u.a. höhere Gewalt vgl. 2.9, Verschulden Dritter, Leistungen nach 4.5 und 4.6 sowie geplante Wartungsarbeiten) nicht einzuhalten ist. Dies gilt auch, soweit der Kunde die bereitgestellten Systemkapazitäten vertragswidrig beansprucht.
4.2 Soweit die iisii kostenfreie vertragsgegenständliche Zusatzleistungen zur Verfügung stellt, die keine Hauptleistungen sind, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Über die Einstellung der Leistungen wird iisii den Kunden soweit möglich informieren.
4.3 iisii wird soweit erkennbar dem Kunden unverzüglich mitteilen, wenn Vorgaben des Kunden in nicht unwesentlichem Umfang fehlerhaft, unvollständig, widersprüchlich oder objektiv nicht ausführbare oder nicht vertragsgemäß sind. iisii ist jedoch nicht verpflichtet, die Vorgaben und Beistellungen (insbesondere die vom Anbieter dargestellten und/oder erbrachten Drittleistungen) inhaltlich zu untersuchen und zu prüfen, ob jene vollständig und oder rechtskonform sind.
4.4 Dem Kunden ist bekannt, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen von iisii Änderungen aufgrund von technischen Neuentwicklungen sowie möglichen gesetzlichen und/oder behördlichen Neuregelungen unterliegen können. Sie können daher von iisii dem jeweiligen technischen Entwicklungsstand angepasst werden. Dies gilt allerdings nur insoweit, als die Erfüllung der Durchführung der vereinbarten Leistungen nicht unzumutbar beeinträchtigt oder unmöglich wird und die Anpassung dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände bzw. seiner berechtigten Interessen zumutbar ist.
4.5 Leistungstermine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von iisii bestätigt worden sind und der Kunde iisii alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt, etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß gezahlt, Genehmigungen und Freigaben erteilt sowie sonst erforderliche Mitwirkungshandlungen vorgenommen hat. Bei nach dem Vertragsschluss erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend. Kommt der Kunde seinen Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten nicht in ausreichendem Maß nach und verzögert sich hierdurch die Durchführung der vertraglichen Leistungspflichten von iisii so verlängern sich die vereinbarten Fristen automatisch angemessen, mindestens jedoch um den Zeitraum der Verzögerung.
4.6 Sind zur Herstellung der Leistungsbereitschaft der von iisii geschuldeten vertragsgegenständlichen Leistung Mitwirkungshandlungen des Kunden erforderlich (beispielhaft die Zusammenstellung, von Inhalten und/oder die Lieferung von Daten, Schnittstellen etc.), so werden diese Leistungen von iisii nicht geschuldet. Sofern von iisii Unterstützungsleistungen angeboten werden und der Kunde diese in Anspruch nehmen möchte, ist eine gesonderte vertragliche Vereinbarung zu treffen.
4.7 iisii kann den Zugang zu den Leistungen vorübergehend einstellen oder beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Interoperabilität der Leistungen und/oder datenschutzrechtliche Anforderungen dies erfordern.
4.8 Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von iisii liegende und von ihr nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt nach 2.9 entbinden iisii für deren Dauer von der Pflicht zur Leistung. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Kunde in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als einen Monat, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Dies gilt entsprechend, wenn die genannten Umstände bei einem Subauftragnehmer von iisii eintreten.
4.10 Sofern der Kunde im Zusammenhang mit der Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen Adressat von (z.B. hoheitliche und standes- bzw. aufsichtsrechtliche) Genehmigungspflichten ist oder verpflichtet ist, Meldungen gegenüber öffentlichen Hoheitsträgern oder sonstigen Dritten abzugeben, wird iisii soweit möglich alle erforderlichen, ihr zugänglichen Informationen liefern und den Kunden auf dessen Kosten unterstützen.
5. Allgemeine Pflichten/Obliegenheiten des Kunden
5.1 Der Kunde ist verpflichtet eine geschuldete Vergütung zu zahlen.
5.1.1 Die monatlichen Nutzungsentgelte werden jeweils zu Beginn des Vertragsmonats im Lastschriftverfahren eingezogen.
5.1.2 Der Kunde hat Einwendungen gegen die Abrechnung der von iisii erbrachten Leistungen innerhalb von fünfzehn (15) Werktagen nach Zugang der Rechnung schriftlich zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Rechnung als genehmigt.
5.1.3 Im Übrigen ist iisii berechtigt, die vereinbarten Entgelte nach billigem Ermessen gem. § 315 BGB anzupassen, wenn sich für die Preisbildung wesentliche Kostenfaktoren nachhaltig ändern insbesondere bei eingetretenen Kostensteigerungen von Lizenzgebern anzupassen. Preisanpassungen erfolgen sowohl nach oben als auch nach unten. Kostensteigerungen in einem Bereich werden mit Kostensenkungen in anderen relevanten Bereichen saldiert. Preisanpassungen werden dem Kunden mindestens 60 Tage vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Widerspricht der Kunde der Änderung fristgemäß, ist iisii berechtigt den Vertrag zu kündigen. Die iisii verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen bzw. des Widerspruchs hinzuweisen.
5.2 Der Kunde sichert zu, dass die von ihm an iisii mitgeteilten Daten/Informationen richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, iisii - unbenommen von 3.2 und 3.3 - auf entsprechende Anfrage von binnen 14 Tagen ab Zugang die Aktualität erneut zu bestätigen.
5.3 Der Kunde verpflichtet sich, von iisii zum Zwecke des Zugangs zu deren Leistungen ggf. erhaltene Passwörter streng geheim zu halten, iisii unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist sowie unverzüglich zu ändern oder durch iisii ändern zu lassen, wenn er Anlass zu der Vermutung hat, dass unberechtigte Dritte hiervon Kenntnis erlangt haben. Sollten infolge des Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter (Zugangsdaten) Leistungen von iisii nutzen, haftet der Kunde unter anderem für die Vergütung als auch daraus erwachsende Schadensersatzansprüche.
5.4 Der Kunde ist verantwortlich, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen entsprechend den für ihre Erbringung relevanten anwendbaren rechtlichen hoheitlichen Rahmenbedingungen (z. B. aufsichtsrechtliche Vorgaben) erbracht werden können. Der Kunde überwacht die hierauf anwendbaren rechtlichen Rahmenbedingungen und teilt iisii jede Änderung unverzüglich nach deren Ankündigung unter Angabe eventueller Auswirkungen auf die Leistungen mit.
5.5 Der Kunde ist für die Administration, Konfiguration, Wartung und Pflege des Leistungsinhaltes (z.B. eingepflegte Daten/Informationen der Drittleistungen und nicht die von iisii ggf. vertraglich zur Verfügung zu stellender Infrastruktur) grundsätzlich selbst verantwortlich. iisii ist nicht verpflichtet, die vom Kunden übermittelten und gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hindeuten. Sollen diese Leistungen auch durch iisii erbracht werden, ist hierzu eine gesonderte Vereinbarung erforderlich.
5.6 Der Kunde darf durch die von ihm im Zusammenhang mit der Erbringung vertragsgegenständlicher Leistungen durch iisii veranlassten Maßnahmen nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen.
5.7 Sofern der Kunde gegen eine oder mehrere der Verpflichtungen gem. 5.2 bis 5.6 verstößt bzw. Dritte einen solchen Verstoß glaubhaft machen, ist iisii berechtigt, die Leistungserbringung unverzüglich zu sperren, solange die Rechtsverletzung bzw. der Streit mit dem Dritten andauert. Der Kunde ist hierüber - soweit möglich vorab - zu unterrichten. Die Sperre ist entsprechend den technischen Möglichkeiten und dem Anlass nach sinnvoll, auf bestimmte Leistungen zu beschränken. Sie darf nur aufrechterhalten werden, solange der Grund für die Sperre fortbesteht. Setzt der Kunde den Verstoß trotz Abmahnung bzw. Rüge fort und/oder ist iisii ein Fortsetzen der Vertragsbeziehung nicht mehr zumutbar, kann iisii den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
5.8 Der Kunde verpflichtet sich, iisii von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die aufgrund von Verstößen gegen die vorstehenden Bedingungen gegenüber iisii geltend gemacht werden.
5.9 Es obliegt dem Kunden, adäquate Datensicherungen durchzuführen und die Drittleistungen/Inhalte ordnungsgemäß zu pflegen und zu warten, soweit dies nicht Bestandteil der von iisii zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen ist. Erkennt der Kunde, dass die Datensicherungsmaßnahmen von iisii nicht einer ordnungsgemäßen Datensicherung entsprechen, hat er Iisii dies und die ihm erkennbaren Folgen unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
5.10 Die Leistungen von iisii entbinden den Kunden nicht von seiner Pflicht, die üblichen und anerkannten Sicherheitsstandards einzuhalten, wie z. B. die Verwendung von regelmäßig aktualisierten Anti-Viren-Programmen, eine Plausibilitätsprüfung bei eingehenden Daten, die Datensicherung (es sei denn iisii hat diese Leistungen für den Kunden übernommen) sowie die Änderung von Passwörtern bei Verdacht auf deren Kompromittierung und eine übliche Zugangs- und Zugriffskontrolle.
6. Mitwirkungs- und Beistellpflichten des Kunden
6.1 Die dem Kunden obliegenden Mitwirkungs- und Beistellpflichten sind unentgeltlich zu erbringende Hauptleistungspflichten. iisii gerät nicht in Verzug, sofern der Kunde diese Pflichten nicht wie vertraglich vereinbart erfüllt hat. iisii ist im Falle der dauerhaften Nichterbringung der Mitwirkungs- und Beistellpflichten durch den Kunden unter Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung berechtigt, die außerordentliche Kündigung des Vertrages auszusprechen und die gesamte für die Restlaufzeit des Vertrags vereinbarte Vergütung sofort fällig zu stellen. Im letztgenannten Fall hat sich iisii den Vergütungsteil anrechnen zu lassen, der infolge der Nichterfüllung des Vertrags durch den Kunden für iisii als aufwendungsbezogener Kostenanteil erspart wird. Der Nachweis einer geringeren Schadenshöhe bleibt dem Kunden vorbehalten. Der Kunde kann die ihm obliegenden Mitwirkungs- und Beistellpflichten selbst erfüllen oder mit Einwilligung von iisii Dritte mit der Erfüllung dieser Pflichten beauftragen.
6.2 iisii ist berechtigt den Kunden auf Art, Umfang, Zeitpunkte und sonstige Details der von ihr zu erbringenden Mitwirkungs- und Beistellleistungen gesondert hinzuweisen.
7. Urheber- und Nutzungsrechte
7.1 Der Kunde darf die Leistungen von iisii für eigene Zwecke nutzen. Dritten darf er die Leistungen von iisii nur dann zur Verfügung stellen, wenn iisii schriftlich eingewilligt hat.
7.2 Der Kunde erwirbt bei einer Bereitstellung von den vertragsgegenständlichen Leistungen keine Eigentumsrechte.
7.3 Der Kunde gewährleistet, dass er für vertrauliche Informationen (insbesondere auch Inhalte von Drittleistungen), mit denen iisii im Rahmen der Vertragsausübung in Berührung kommt, das Recht (insbesondere die geistigen Schutzrechte) besitzt. Er stellt des Weiteren sicher, dass keine Rechte Dritter bestehen, welche die vertragsgemäße Nutzung der durch iisii erbrachten, vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Kunden behindern, einschränken oder ausschließen.
7.4 iisii ist berechtigt, das von ihr während der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen benutzte oder erworbene Know-How nach freiem Ermessen im eigenen Interesse oder zugunsten Dritter zu benutzen, soweit dadurch nicht geschäftliche oder finanzielle vertrauliche Informationen bzw. personenbezogene Daten des Kunden benutzt oder veröffentlicht werden.
7.5 Der Kunde darf Datensicherungen nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Der Kunde ist verpflichtet, Urheberrechtsvermerke von iisii oder von Dritten weder zu verändern noch zu entfernen. Er ist nicht berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen in anderer Weise als Bestimmungen beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (insbesondere Reverse Engineering oder Dekompilieren) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Die Anwendbarkeit der §§ 69 d, e UrhG bleibt hiervon unberührt.
7.6 Soweit dem Kunden Nutzungsrechte für die vertragsgegenständlichen Leistungen eingeräumt worden sind oder das Nutzungsrecht auf Zeit (also keine dauerhafte Überlassung) aufgrund der Vertragsbeendigung endet, hat der Kunde die vertragsgegenständlichen Leistungen, eventuelle Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und sonstigen Informationen/Leistungen auf Anforderung an iisii zurückzugeben bzw. zu löschen, soweit der Kunde nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist.
7.7 iisii hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Nutzung von Daten, Anwendungen, vertraulichen Informationen des Kunden. Rechte und Pflichten hieraus unterfallen der ausschließlichen Verantwortung des Kunden. Der Kunde räumt iisii jedoch ein räumlich unbeschränktes, lizenzgebührenfreies, nicht ausschließliches, alle Nutzungsarten umfassendes Nutzungsrecht an Daten/Applikationen und sonstigen Informationen ein, sofern dies notwendig ist um die vertragsgemäßen Leistungen zu erbringen. Der Kunde behält alle Rechte, Titel und Rechtsansprüche an seinen und auf seine geschützten Daten, einschließlich aller Daten, bezüglich derer sich der Kunde für eine Integration in die vertragsgegenständlichen Leistungen oder die Anzeige auf einem Dashboard, das mit den Leistungen erstellt wurde, entscheidet. iisii ist zudem berechtigt, die Daten in einem Ausfallrechenzentrum (Backup-RZ) vorzuhalten oder zur Beseitigung von Störungen, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
8. Schutzrechtsverletzung/Freistellungsanspruch
8.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Ansprüche wegen der Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch die Nutzung der geschuldeten Leistungen von iisii geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
8.2 iisii wird nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten entweder die vereinbarten Leistungen so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen der vereinbarten Leistung in für den Kunden zumutbarer Weise entsprechen oder den Kunden von Lizenzentgelten gegenüber dem Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellen.
8.3 Voraussetzungen für die Haftung von iisii nach Ziffer 8.2 sind, dass der Kunde iisii von der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter unverzüglich verständigt, die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen der iisii überlässt oder nur im Einvernehmen mit dieser führt. Stellt der Kunde die Nutzung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist. Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung zu verschulden hat, der Anspruch Dritter darauf beruht, dass der von iisii geschuldete Leistungsinhalt ohne deren Kenntnis geändert, auf eine sonstige Art und Weise bearbeitet und nicht mit von iisii zur Verfügung gestellten Leistungen genutzt wurde, sind Ansprüche gegen iisii ausgeschlossen.
8.4 Soweit anwendbar bleiben gesetzlich zwingende Haftungsregelungen bzw. 9. hiervon unberührt.
9. Haftung
9.1 iisii haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen in voller Höhe nur für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien sowie zugesicherten Eigenschaften der Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche aus Produkthaftung sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
9.2 Bei der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet iisii - unbeschadet der in 9.1 genannten Fälle - nur begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Bei Kardinalpflichten handelt es sich um Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
9.3 iisii haftet, unbeschadet der in 9.1 und 9.2 genannten Fälle, nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme von Ansprüchen aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter sowie für auftretende Mängel, die im Zusammenhang mit einer durch den Kunden vorgenommenen oder sonst veranlassten Änderung der Leistungen von iisii oder sonstigen Fremdeinflüssen stehen und die aus dem Risikobereich des Kunden stammen.
9.4 Für den Verlust von Daten oder Programmen haftet iisii, unbeschadet der in 9.1 und 9.2 genannten Fälle, lediglich bis zu derjenigen Schadenshöhe die auch bei regelmäßiger Datensicherung eingetreten wäre. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt mithin insbesondere, als der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können, es sei denn iisii hat die Datensicherung für den Kunden übernommen.
9.5 iisii stellt die vertragsgegenständlichen Leistungen zur Nutzung durch den Kunden lediglich zur Verfügung und haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch die Nutzung dieser (Zweckverfehlung) entstehen. Insbesondere übernimmt iisii keinerlei Verantwortung für Nutzerzahlen bzw. Drittleistungen.
9.6 Im Übrigen ist die Haftung von iisii für Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen. Soweit anwendbar bleiben gesetzlich zwingende Haftungsregelungen hiervon unberührt.
9.7 Soweit die Haftung von iisii gegenüber dem Kunden beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies entsprechend für gesetzliche Vertreter, Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen.
10. Vertraulichkeit, Geheimhaltung
10.1 Vertrauliche Informationen dürfen von der empfangenden Vertragspartei Dritten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei offen gelegt werden, es sei denn dies ist auf Grund von zwingenden anwendbaren rechtlichen Rahmenbedingungen oder gerichtlichen oder aufsichtsrechtlichen Anordnungen erforderlich und die empfangende Vertragspartei hat die andere Vertragspartei unverzüglich über die jeweilige Verpflichtung schriftlich informiert oder die vertraulichen Informationen werden den Beratern der empfangenden Vertragspartei im Zusammenhang mit der Auslegung oder Ausführung der Vertragsdokumente oder einer sich daraus ergebenden Streitigkeit zugänglich gemacht und der Berater hat sich zuvor schriftlich gegenüber der empfangende Vertragspartei zur Verschwiegenheit verpflichtet oder ist bereits von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Vertrauliche Informationen von iisii oder im Auftrag von iisii erstellte Unterlagen und Daten, hat der Kunde nach Vertragsbeendigung zu vernichten oder zu löschen, sofern dem nicht gesetzliche Aufbewahrungsverpflichtungen entgegenstehen. Der Kunde bestätigt iisii innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Beendigung eines Einzelvertrages, dass er die vorstehenden Verpflichtungen erfüllt hat.
10.2 Der Kunde und iisii verpflichten sich gegenseitig, alle vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen Vertragspartners, die dieser auf Grund der Vertragsanbahnung und -erfüllung der jeweils anderen Seite zugänglich macht, zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der vereinbarten Zweckbestimmung zu verwenden sowie die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und der Datensicherheit zu wahren. Vertrauliche Informationen dürfen nicht verarbeitet werden durch unbefugten Zugang zu, unbefugte Aneignung oder unbefugtes Kopieren der Informationsträger, die die vertraulichen Informationen enthalten oder aus denen sich die Vertrauliche Informationen ableiten lassen, oder jedes sonstige Verhalten, dass unter den jeweiligen Umständen nicht dem Grundsatz von Treu und Glauben unter Berücksichtigung der anständigen Marktgepflogenheit entspricht oder ein Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen eines Produkts oder Gegenstands, das öffentlich verfügbar gemacht wurde oder sich im Besitz des Beobachtenden, Untersuchenden, Rückbauenden oder Testenden befindet (Verbot der Entschlüsselung).
10.3 iisii weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass iisii unter Umständen Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch Dritte sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Datenverkehr einzusehen. Für die Sicherheit und die Sicherung der gespeicherten Daten ist der Kunde vollumfänglich verantwortlich, es sei denn iisii hat diese Leistungen für den Kunden übernommen.
10.4 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass dies entsprechend den datenschutzrechtlichen Bedingungen geschieht und stellt im Fall eines Verstoßes iisii von Ansprüchen Dritter frei.
11. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag erfolgt, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag der iisii, der Bestandteil dieser AGB ist.
12. Vertragslaufzeit und -beendigung
12.1 Soweit kein Termin für den Beginn der vertragsgegenständlichen Leistungen vereinbart ist, beginnt die Vertragslaufzeit mit der Registrierung.
12.2 Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Kalenderquartalsende der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.
12.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12.4 Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen über die Vertragslaufzeit hinaus (bspw. Haftungsfreistellungen, -beschränkungen, Urheberrechte, Datenschutz) dann bleiben diese Regelungen auch über die Vertragslaufzeit wirksam. Mit der Vertragsbeendigung - gleich aus welchem Rechtsgrund - entfallen die im Rahmen der Leistungserbringung iisii bzw. Dritten gewährten Nutzungsrechte oder Lizenzen.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen oder Ergänzungen der Bedingungen, der Vertragsdokumente ebenso wie Verzichtserklärungen von iisii wie beispielhaft für die Geltendmachung von Vertragsstrafen bedürfen der Textform. Sollte iisii nicht auf der vollständigen und/oder teilweisen Einhaltung bzw. Erfüllung einer der Bedingungen oder Bestimmungen dieser AGB sowie der ergänzenden Regelungen bestehen, ist dies nicht als Anerkenntnis der Verletzungshandlung bzw. Verzicht auf eine künftige Anwendung der betreffenden Bedingung, Bestimmung, Option, des betreffenden Rechts oder Rechtsbehelfs zu verstehen.
13.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts (insbesondere des UN-Kaufrechtes – United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG bzw. Kollisionsrechtes). Erfüllungsort (sowie Gerichtsstand für den Fall dass der Kunde Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist) für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von iisii.
13.3 Die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, auch sofern diese später aufgenommen oder in einem Nachtrag geregelt werden, berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchsetzbaren Bedingung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck der unwirksamen, nichtigen oder undurchsetzbaren Bestimmung wirtschaftlich gewollt ist. Gleiches gilt für unbeabsichtigte Regelungslücken; in einem solchem Fall gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck des vorliegenden Vertrages geregelt worden wäre, wenn die Parteien von der Regelungslücke gewusst hätten; oder sollte eine Bedingung hinsichtlich einer Zeitspanne oder eines festgelegten Verhaltens unwirksam sein.